Behörden-Auskunft
Behörden müssen Auskunft geben
14.04.2008 (BMMH) -Manche Behörde ist ganz schön zugeknöpft. Behörden MÜSSEN aber den Bürgern Auskünfte geben. Seit 2006 gibt es die sog. "Auskunftspflicht" für Bundesbehörden. Der zuständige Bundesbeauftragte Peter Schaar hat jedoch kürzlich in einer Pressekonferenz eine gemischte Bilanz gezogen.
Anfang April 2008 in Berlin; Peter Schaar bestätigte, das viele Bürger, Bürgerinitiativen, Unternehmen, Medien, usw. Ihre Rechte auf Informationsfreiheit und Informationsnachfrage zwar in Anspruch nähmen, diese aber von den Behörden vielfach gar nicht umgesetzt werden.
Denn das ist jetzt Stand der Dinge;
Vorbei sind die Zeiten, da Beamte in dunklen Amtsstuben abgeschottet von der Welt Ihren Dienst machen. Das hatte immer auch etwas mit Geheimniskrämerei zu tun. Doch das ist nun vorbei, es ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein Schritt auf dem Weg zur "gläsernen Behörde". Es ist das Zeichen einer modernen Verwaltung. Jeder (Bürger) hat einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, dabei ist es sogar egal, ob sie ihn persönlich betreffen, oder nicht. Schließlich hat der Staat ja nichts zu verbergen.
Bilanz;
Insgesamt kann man davon ausgehen, das viele Bürger überhaupt noch nicht wissen, das Sie ein Recht auf diese Auskunftspflicht haben. Lediglich z.B. bei der Bundesagentur für Arbeit und beim Bundesinnenministerium gingen bisher ca. gut 3000 Anträge auf Auskunft oder Akteneinsicht ein.







